18.06.2012Schärfere Offenlegungs-Pflichten ab 1.Juli 2012
Ab 1. Juli müssen große Websites zusätzliche Angaben im Impressum enthalten
Die gute Nachricht am Anfang: Betreiben Sie eine kleine Website (also eine Website, die nicht geeignet ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen) können Sie die nächsten Zeile entspannt durchlesen, schnell überfliegen oder sich über unsere Leistungen informieren. Für alle anderen gilt: Achtung ab 1. Juli muss das Impressum Ihrer Website um einige Informationen erweitert werden.
Die Details
Was ändert sich ab 1. Juli? Es sind nun nicht mehr nur Großgesellschafter (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) anzugeben, sondern alle Gesellschafter und zwar inklusive sämtlicher Angaben über Beteiligungen, Stimmrechte und Treuhandverhältnisse. Zusätzlich müssen alle direkt und indirekt beteiligten Personen angeführt werden. Sprich: Sind die Gesellschafter selbst Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter aufgelistet werden, sind auch diese Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter angeführt werden, sind auch ...
Die Änderungen auf einen Blick
Bisher mussten große Websites und große Newsletter (Websites und Newsletter, die geeignet sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, also auch redaktionelle Beiträge enthalten) folgende Angaben enthalten:
- Name/Firma des Medieninhabers
- Unternehmensgegenstand
- Wohnort/Sitz des Medieninhabers
- Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums („Blattlinie“)
- Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der
anzugebenden Personen beteiligt ist
- Bei Gesellschaften und Vereinen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
- Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit unmittelbaren oder mittelbaren (Schachtel-) Beteiligungen über 25 % sowie mittelbaren Gesamtbeteiligungen über 50 % mit Art
und Höhe der Beteiligung
- Sind die anzugebenden Gesellschafter ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind
auch deren Großgesellschafter entsprechend namentlich anzuführen
Ab 1. Juli 2012 müssen nun zusätzlich folgende Informationen im Impressum zu finden sein:
- Bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
- Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen
- Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
- Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
- Sind die anzugebenden Gesellschafter ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen. Sind auch diese wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzugeben usw.
Und damit nicht genug: Nicht nur die Offenlegunspflichten wurden verschärft auch die Höchstrafen. Zahlte man bisher höchstens 2.180 Euro, muss man nun bei fehlenden Angaben im Impressum mit bis zu 20.000 Euro Strafe rechnen.
Die Details
Was ändert sich ab 1. Juli? Es sind nun nicht mehr nur Großgesellschafter (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) anzugeben, sondern alle Gesellschafter und zwar inklusive sämtlicher Angaben über Beteiligungen, Stimmrechte und Treuhandverhältnisse. Zusätzlich müssen alle direkt und indirekt beteiligten Personen angeführt werden. Sprich: Sind die Gesellschafter selbst Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter aufgelistet werden, sind auch diese Gesellschaften, müssen auch deren Gesellschafter angeführt werden, sind auch ...
Die Änderungen auf einen Blick
Bisher mussten große Websites und große Newsletter (Websites und Newsletter, die geeignet sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, also auch redaktionelle Beiträge enthalten) folgende Angaben enthalten:
- Name/Firma des Medieninhabers
- Unternehmensgegenstand
- Wohnort/Sitz des Medieninhabers
- Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums („Blattlinie“)
- Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der
anzugebenden Personen beteiligt ist
- Bei Gesellschaften und Vereinen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
- Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit unmittelbaren oder mittelbaren (Schachtel-) Beteiligungen über 25 % sowie mittelbaren Gesamtbeteiligungen über 50 % mit Art
und Höhe der Beteiligung
- Sind die anzugebenden Gesellschafter ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind
auch deren Großgesellschafter entsprechend namentlich anzuführen
Ab 1. Juli 2012 müssen nun zusätzlich folgende Informationen im Impressum zu finden sein:
- Bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
- Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen
- Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
- Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
- Sind die anzugebenden Gesellschafter ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen. Sind auch diese wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzugeben usw.
Und damit nicht genug: Nicht nur die Offenlegunspflichten wurden verschärft auch die Höchstrafen. Zahlte man bisher höchstens 2.180 Euro, muss man nun bei fehlenden Angaben im Impressum mit bis zu 20.000 Euro Strafe rechnen.