09.07.2015

Fotografieren erlaubt!

Die Panoramafreiheit bleibt bestehen. Den Eiffelturm darf man jedoch weiterhin nachts nicht fotografieren.

Hätten Sie es gewusst? Der Eiffelturm darf nachts nur mit Einwilligung des Betreibers der Lichtinstallationen fotografiert bzw. das Foto veröffentlicht werden. Was wie aus der Reihe "Unnützes Wissen" klingt, ist in vielen Ländern Realität. Ein Blick und Hommage auf die Panoramafreiheit.

Eiffel Tower by night by Marco Oliver John

Ein Schnappschuss des Stephansdoms in Wien hochgeladen auf Facebook. Bislang dank Panoramafreiheit kein Problem. Doch der Entwurf der Urheberrechtsgesetzgebung in der EU plante die Panoramafreiheit bzw. "Straßenbildfreiheit" in Österreich und anderen europäischen Städten einzuschränken bzw. vollständig abzuschaffen. Nun entschied sich die Mehrheit im Parlament gegen eine solche Einschränkung. Alles beim alten, fotografieren erlaubt! Die Panoramafreiheit bleibt bestehen und damit §54:

§ 54 UrhG: Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik.

In zahlreichen anderen EU-Staaten ist die Gesetzeslage ähnlich, so gilt zum Beispiel auch in Deutschland die Panoramafreiheit, allerdings beschränkt sich diese auf die äußere Ansicht. In Frankreich, Italien oder Belgien hingegen besteht keine Panoramafreiheit, sprich öffentliche Werke etc. dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers fotografiert werden. Doch was wenn die Urheberrechte an einem Bauwerk bereits erloschen sind? Die gesetzliche Lage beim Eiffelturm: da die Urheberrechte des Erbauers bereits erloschen sind, kann das Wahrzeichen am Tag ohne Probleme fotografiert werden. Nachts greift jedoch die Tatsache, dass die Lichtinstallationen des Eiffelturms jüngeren Datums sind und der Urheber seine Zustimmung geben muss. Bürokratiewahnsinn at it´s Best.

Zurück zum aktuellen Entwurf der Urheberrechtsgesetzgebung in der EU. Dieser forderte ähnlich wie in Frankreich oder Italien massive Einschränkungen und das Aus der Panoramafreiheit. Konkret ging es um folgende Textpassage: 

Das Europäische Parlament […] vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.

Auf den ersten Blick bedeutete dies lediglich eine Veränderung für Fotografen, welche Ihre Bilder und Fotos kommerziell nutzen. Auf den zweiten Blick hätten diese wenigen Zeilen das Aus für Urlaubsbilder oder Videos von Eiffelturm, Stephansdom & Co auf Facebook, Instagram, YouTube oder privaten Blogs (wenn diese durch Anzeigen finanziert werden) bedeutet. Auch Projekte wie Wikipedia oder Creative Commons wären umfassend von den Änderungen betroffen gewesen. Warum?

Kommerziell und gewerblich, Begriffe welche eindeutig erscheinen, im WWW verschwimmen die Grenzen zwischen privat und gewerblich Zusehens. Ein Beispiel: Man lädt einen Schnappschuss auf sein privates Profil auf Facebook hoch, kein Problem oder? Leider doch. Denn sobald man Fotos auf Facebook hochlädt stimmt man auch den Nutzungsbedingungen des Netzwerkriesen zu und diese lauten: 

Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte am geistigen Eigentum fallen (sog. „IP-Inhalte“), erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

Soll heißen, einmal ein Foto auf Facebook gepostet, kann dieses uneingeschränkt von Facebook genutzt werden, auch kommerziell. Das Aus für Selfies vorm Eiffelturm, wäre der Änderung am 9. Juli zugestimmt worden. Weiteres Problem: der Begriff Öffentlichkeit ist im Internet ein anderer als im Offline-Leben.

Das Beste kommt zum Schluss - Fun-Fact

Wie bereits erwähnt muss, in Belgien um ein Foto eines öffentlichen Bauwerks schießen zu können, zuvor die Zustimmung des Urhebers eingeholt werden. Möchte man jedoch das europäische Parlament fotografieren, hat man schlechte Karten. Den das Parlament besitzt keine Bildrechte an seinem eigenen Gebäude, somit kann keine Zustimmung erteilt und Fotos dürfen nicht gemacht werden. 

 

Dank der heutigen Abstimmung, wird es jedoch keine Erweiterung des Urheberrechts geben. Die Urlaubsfotos sind somit gerettet, den Selfie-Stick sollten Sie jedoch besser zu Hause lassen. Denn in immer mehr öffentlichen und kulturellen Einrichtungen, aber auch in Freizeitparks ist der Stick mittlerweile verboten. Die Alternative: einen Passanten freundlich um ein Foto bitten;).

 

Weiterführende Links & Quellen